Unser Schaden-Wegweiser.
Schnelle Hilfe in der Not

Ein Versicherungsschaden kann stressig und überfordernd sein. Mit diesem Leitfaden sind Sie gut vorbereitet, um den Prozess effizient zu durchlaufen und die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen.

Schaden-Wegweiser

So verhalten Sie sich im Schadenfall richtig

  • SCHADENFALL

    Sollten Sie einen Schaden erleiden, melden Sie diesen bitte umgehend telefonisch oder online.
    Eine sorgfältige und zeitnahe Schadenmeldung ist der Schlüssel zu einer reibungslosen Abwicklung.

    Grundsätzlich gilt: Jede Schadenmeldung bedarf einer detaillierten Beschreibung des Schadens, einschließlich Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls. Ebenfalls benötigt werden klare Schadenfotos, auf denen alle relevanten Details erfasst/ersichtlich sind.

SCHADENFALL

Im Falle eines ersatzpflichtigen Versicherungsschaden hat der Versicherungsnehmer nachstehende Obliegenheiten zu erfüllen:
  • Schadenminderungspflicht
  • Anzeigepflicht
  • Auskunftspflicht
  • SCHADENMINDERUNGSPFLICHT

    Bei jedem Schaden müssen Sie als Versicherungsnehmer so handeln, als ob Sie gar nicht versichert wären und alle Kosten von Ihnen zu tragen sind. Das gilt für einen bereits geschehenen Schaden, sowie für einen Schaden, der noch bevorsteht. Eine zeitliche Einschränkung dieser Obliegenheit gibt es nicht. Das gilt auch dann, wenn schon eine Regulierung durch den Versicherer erfolgte.
Weiterhin besteht für die Obliegenheit, sich vom Versicherer Weisungen zur Schadensminimierung und Verhinderung von Folgeschäden einzuholen. Diese Weisungen sind im zumutbaren Rahmen zu befolgen.

    Sollte man grob fahrlässig gegen die Schaden Abwendungs- und Minderungspflicht verstoßen, so wird nur der Schadenanteil reguliert, der entstanden wäre, wenn man sich gemäß der Obliegenheiten verhalten hätte.

SCHADENMINDERUNGS-
PFLICHT

Gem. §82 VVG müssen Sie als Versicherungsnehmer nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen / z.B. brennende Tischdecke löschen oder Schlösser austauschen nach Diebstahl von Zugangsschlüsseln
  • ANZEIGEPFLICHT

    Die Schadenanzeige/ Anzeigeplicht gehört zu Ihren Obliegenheiten als Versicherungsnehmer. 
Einige Versicherer verzichten auf formularbezogene Schadenanzeigen und nehmen einen frei formulierten Text über den Schadenhergang und dessen Auswirkungen entgegen. 
Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen, wie die Schadenmeldung erfolgen kann.


    Durch eine verspätete oder versäumte Schadenanzeige können Sie allerdings Ihren Versicherungsschutz verlieren.

ANZEIGEPFLICHT

Gem. §30 VVG muss der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich beim Versicherer anzeigen
  • AUSKUNFTSPFLICHT

    Abhängig vom Informationsgehalt der Schadenanzeige und vom Schadenfall, kann der Versicherer nach Anzeige des Versicherungsfalles weitreichendere Informationen benötigen und abfordern, so z.B. weitere Informationen zum Schadenhergang, zur beschädigten Sache, internen Kalkulationen, genauen Grundlagen der Schadenberechnung oder bestehendem anderweitigen Versicherungsschutz.

AUSKUNFTSPFLICHT

Gem. §31 VVG kann der Versicherer nach dem Eintritt eines Schadens verlangen, dass Sie als Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigenderweise zugemutet werden kann.

Kontaktformular

So erreichen Sie uns

Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern und erarbeiten mit Ihnen zusammen die optimale Versicherungslösung. Entweder direkt per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontakt-Formular. Bitte nehmen Sie vorab unsere Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung zur Kenntnis.

Mit absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
* Pflichtfelder